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1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und
Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein
Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das
Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss,
sofern der Kunde eine Zustellung der Ware wünscht. Werden an uns Angebote
gerichtet, so ist der Anbietenden eine angemessene, mindestens jedoch
10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Für pyrotechnische Artikel der Klasse
III und IV ist eine Bezugsberechtigung gemäß Pyrotechnikgesetz § 5 - 6
vorzuweisen. Ebenso gehen wir davon aus, dass der Kunde eine behördliche
Genehmigung zur Verwendung der pyrotechnischen Artikel besitzt.
Für den Bezug von Kl. II
Kleinfeuerwerksartikel ist ein Altersnachweis (mind. 18 Jahre)
erforderlich.
Mündliche und fernmündliche Zusagen
bedürfen zu Ihrer Rechtswidrigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Dienstleistung Feuerwerk:
Der Vertragsabschluß für ein Feuerwerk
kommt erst nach sorgfältiger Prüfung des Abrennplatzes sowie
Veranstaltungsart zustande. Allfällige weitere Bedingungen werden in einem
gesonderten Vertrag vereinbart.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind,
sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu
verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten
sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur
Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie,
Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir
berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Rabatte und Skonti werden nur bei
bestimmten Voraussetzungen schriftlich gewährt.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste
erlischt automatisch die Gültigkeit der bis dato festgesetzten Preise.
Diese Bestimmungen gelten auch für die
Dienstleistung Feuerwerk.
4. Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
Die Bezahlung erfolgt in der durch den
Kunden ausgewählten Form (Nachnahme, Vorauskasse, Barzahlung). Die Zahlung
des Kaufpreises ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig. Zahlungen des
Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem
Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit
Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4% über der
Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der
Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
Teilsendungen gelten im Bezug auf
Erfüllung der Zahlungspflicht als selbständig.
Dienstleistung Feuerwerk:
Feuerwerke sind, sofern keine anderen
vertraglichen Übereinkommen getätigt wurden, mind. 24 Stunden vor dem
Abbrand vom Kunden zu bezahlen. Sollte das Feuerwerk aufgrund höherer
Gewalt wie Witterungseinflüsse nicht durchgeführt werden können, so hat
der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Betrages abzüglich anfallender
Vorbereitungskosten. Die jeweiligen Sätze dafür werden vertraglich
geregelt. Sollte der Kunde aus eigenem Wunsch am Abbrenntag das Feuerwerk
absagen, so sind die im Vertrag festgesetzten Kosten zu begleichen.
5. Vertragsrücktritt durch das
Unternehmen
Bei Annahmeverzug (Pkt. 8 oder anderen
wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir
bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz
von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten
und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde -
ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu
bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall
ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den
tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Dienstleistung Feuerwerk:
Wir sind dazu berechtigt jederzeit vom
Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde den Bestimmungen des Vertrages
und der AGB nicht nachkommt.
Schadensansprüche des Kunden bleiben
in diesem Falle unwirksam.
6. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des
KSchG kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im
Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung sieben Werktage, wobei der
Samstag und Sonntag nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem
Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung
von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Kein
Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren
Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von
sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren
Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der
Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
3. Waren, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
4. Freizeit-Dienstleistungen
Im Fall eines Rücktritts durch den
Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Bzgl. der Dienstleistung Feuerwerk
wird das Rücktrittsrecht und die entsprechenden Bedingungen im jeweiligen
Vertrag genauestens festgehalten.
7. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des
Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von
pauschal € 12,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,- zu
ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir
berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde
bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141 i.d.g.F. genannten
Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
8. Lieferung, Transport,
Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine
Kosten für Zustellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert.
Der Versandhandel von pyrotechnischen
Artikeln an Letztverbraucher ist lt. Gewerbeordnung untersagt. Für
Letztverbraucher ist ausschließlich Selbstabholung Standort Wien oder
Anzenhof vorgesehen. Sollte eine Selbstabholung nicht möglich sein, so ist
der Kunde berechtigt uns den Auftrag zur Zustellung zu erteilen.
Für die
Anlieferung innerhalb von Wien stellen wir pauschal € 35,- in Rechnung.
Anlieferungen für weitere Entfernungen sind vorab gesondert zu
vereinbaren.
Sollten bestimme Produkte nicht
lagernd sein, so sind wir berechtigt das Produkt durch ein gleichwertiges
zu ersetzen. Dies hat jedoch in Absprache mit dem Kunden zu erfolgen.
Ansonsten werden für Transport bzw.
Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden
oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung
gestellt. Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde die Kosten für etwaige
Grenzabgaben bzw. Zölle.
Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser
Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür
wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro
angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr
des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig
sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach
Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
9. Gefahrübergang
Die Gefahr geht ab Abholung der
Lieferung an den jeweiligen Frachtführer über. Dies gilt auch für
Teillieferungen. Alle unterwegs entstandenen Schäden, wie Bruch, Verlust,
etc. sind unmittelbar dem jeweiligen Frachtführer anzuzeigen und auf dem
Lieferschein / Empfangsquittung zu vermerken. Der Kunde übernimmt die
Gewähr dafür, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche erforderlichen
Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf, und
Verwaltung der gelieferten Ware erforderlich sind, bereits bestehen.
Wir weisen bei Selbstabholung
ausdrücklich daraufhin, dass Ihr Fahrzeug den aktuell geltenden
Bestimmungen des ADR / Gefahrguttransporte entsprechen und der Fahrer eine
entsprechende Lizenz zum Transport von Gefahrgut Klasse 1 besitzen muss.
10. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst
dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten
Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst
nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Sollten äußere Einflüsse wie
Naturkatastrophen, innere oder äußere Konflikte, etc. unsere
Lieferfähigkeit oder die unserer Hersteller / Großhändler
beeinträchtigten, so sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Daraus
hergeleitete Schadensansprüche des Kunden entfallen.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres
Unternehmens.
12. Geringfügige
Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden
zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg
als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte
Abweichungen (z.B. bei Farben, Effekte etc.).
13. Gewährleistung, Untersuchungs-
und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden
bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch
Austausch innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen,
können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der
Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu
untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens
aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art
und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung,
schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
14. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind
in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur
Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder
anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
15. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12
Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Eigentumsvorbehalt und dessen
Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter
Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur
dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der
Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu
dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen
Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie
insbesonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der
Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die
Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
17. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten,
soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der
Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der
Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm
eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in
unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in
den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
18. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation
außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des
gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
19. Verbindlichkeit
Sollten eine oder mehrere der
vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen
sowie das zugrundeliegende Rechtsverhältnis dadurch nicht berührt.
20. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf die Bestimmungen ist
ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das
Landesgericht Wien.
Büro:
pyroLight
Feuerwerke
Gärtnergasse 1/11 | A-1030 Wien
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Außerhalb der
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